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Ausländische Hochzeitsfeier
ab 100 Personen auf
dem Schiff
Buffetvorschläge -
Internationale Ergänzungen
Über
200 Personenschiffe auf allen Flüssen in Deutschland
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Ist eigenes Catering auf Personenschiffen
in Deutschland möglich?
Eigenes Catering der Speisen
(Buffets, Menues, mitgebrachte Kuchen, Torten)
ist nur auf wenigen Personenschiffen in
Deutschland möglich gegen Zahlung von
Tellergeld (Servicegebühr, Verzehrgeld, Kuchengeld, Tortengeld,
Gabelgeld, Schneidegeld, Abstandsgebühr, Abstandsgeld, Gedeckpreis für selbstgebrachten
Kuchen).
Das Tellergeld
wird berechnet
als Beitrag zur Deckung der
Gemeinkosten sowie für Teller, Besteck, Servietten,
Bedienungspersonal usw.
Die Höhe des Tellergeldes ist
auf jedem dieser wenigen Personenschiffe unterschiedlich und
richtet sich unter anderem auch nach dem Aufwand, ob eigenes
Geschirr mitgebracht und gereinigt oder ungereinigt mitgenommen
wird oder ob auch Geschirrmiete anfällt, ob eigene
Servicemitarbeiter für die Buffets sowie eigene Tischdecken und
Dekoration mitgebracht werden, sowie wann der Salon auf dem
Personenschiff dekoriert und wann sowie wo die Dekoration auf
dem Personenschiff entfernt wird oder nicht.
Tellerbruch wird bei eigenem
Catering meist zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
Bei den meisten
Personenschiffen ist die Restauration an Bord an Restaurateure
und Caterer mit einem Jahresmietvertrag verpachtet. Deshalb ist
auf den meisten Personenschiffen in Deutschland ein eigenes
Catering der Speisen nicht möglich. Es sei denn, es
handelt sich um ausländische Buffets die von der Bordgastronomie
nicht hergestellt werden können.
Einige Schiffslinien verlangen bei
Charterfahrten auch einen Gastronomie-Mindestumsatz
und schreiben deshalb in ihren
Charter-Bedingungen:
Eigene Speisen und Getränke können nicht mitgebracht werden,
sowie:
Eine Schiffsanmietung ohne entsprechende feste
gastronomische Bestellung (Getränke auf Gesamtrechnung oder Buffet) ist leider
nicht möglich. Für den Fall, dass gastronomische Leistungen nicht fest
bestellt werden, bzw. jeder Gast einzeln zahlt, wird je nach
Fahrtzeit ein Mindestumsatz festgelegt.
Eigenlieferung der Getränke
(meist Weinflaschen)
ist nur auf sehr wenigen Personenschiffen in Deutschland sowie nur bei
Berechnung von äquivalentem Entgelt
(Korkengeld,
Korkgeld, Stöpselgeld, Stoppengeld, Stoppegeld [Rheinland], Stoppelgeld
[Österreich], Pfropfengeld, Zapfengeld [Schweiz])
möglich.
Das Korkengeld
wird berechnet für Kühlung, Weinservice, Gläsermiete,
Gläserreinigung und jeden Stöpsel (Korken auf der Flasche), also
für jede je nach Vereinbarung selbst mitgebrachte, geöffnete,
servierte oder konsumierte Flasche, für entgangene Einnahmen
(Verdienstausfall) aus dem Getränkeverkauf.
Für die Kontrolle des
Verbrauchs und die Rücknahme der ungeöffneten Flaschen ist der
Veranstalter des Festes meist selbst verantwortlich.
Glasbruch wird bei
Eigenlieferung der Getränke meist zum Selbstkostenpreis in
Rechnung gestellt.
Bei den weitaus allermeisten
Personenschiffen in Deutschland ist ein Eigenlieferung der
Getränke (mit Ausnahme von speziellen Weinen) nicht möglich.
Getränkepauschale pro Person und Stunde
ca. 5 EUR
Erfahrungsgemäß
muss man bei einigen Schiffen bei den Getränken pro Person und
Stunde im Durchschnitt mit ca. 5 EUR rechnen. Bei einigen
Schiffen sind es je nach Getränkekarte pro Person und Stunde im
Durchschnitt 4 EUR oder 6 EUR.
Deshalb bieten einige Schiffe eine Getränkepauschale von ca. 5
EUR pro Person und Stunde für Bier, Wein und antialkoholische
Getränke, Kaffee, Tee und Kakao an. In dieser Getränkepauschale
sind Spirituosen, Longdrinks, Sekt und ähnliches meist
NICHT
enthalten.
Auf dem Stößensee im Südwesten von Berlin gibt es auf
einem Schiff eine Getränkepauschale von nur 3 EUR pro Stunde:
www.schiff-vermietung.de/havel-s140alue-berlin-stoessensee-charter-mieten
Weitere Schiffe mit Getränkepauschale finden Sie hier:
www.schiff-vermietung.de
Bei vielen Schiffen in
Deutschland ist es statt einer Getränkepauschale möglich, für
die Getränkerechnung ein Limit von beispielsweise 1000 EUR
vorzugeben.
Dann wird auf allen
Getränkekassen des Schiffes bis 1000 EUR eingebucht.
Sobald die Getränkebestellungen 1000 EUR erreichen, werden Sie
darüber informiert, und können entscheiden, ob ab diesem
Zeitpunkt die Gäste die weiteren Getränke-Bestellungen selbst
bezahlen, oder ob Sie die Getränkerechnung auf einen höheren
Betrag limitieren möchten.
Über
200 Personenschiffe auf allen Flüssen in Deutschland
finden Sie auf dieser Internetseite:
www.schiff-vermietung.de
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